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Statement - Stärkung der Opferschutzbeauftragten in NRW: neues "Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" im Landtag NRW beschlossen

Das neue "Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" stärkt die gesetzliche Verankung der Opferschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Das neue "Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" stärkt die gesetzliche Verankung der Opferschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen (NRW).

"Die Arbeit der Opferschutzbeauftragte|n in NRW ist u.a. für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt unverzichtbar. Daher freuen wir uns, dass der Landtag den Aufgabenzuschnitt und die rechtliche Stellung der Opferschutzbeauftragten nun stärkt", sagt Fabian Reeker, Leiter der Opferberatung Rheinland (OBR).

Anfang April 2022 wurde das neue "Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" im Landtag NRW einstimmig beschlossen. Das Gesetz sichert das Amt der Opferschutzbeauftragten in NRW auf Dauer ab. Seit 2017 ist Elisabeth Auchter-Mainz die erste Opferschutz-Beauftragte in NRW. Das Amt hatte das NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nach seinem Amtsantritt 2017 per Allgemeinverfügung eingerichtet. Die Arbeit der Opferschutzbeauftragten NRW stärkt den juristischen Opferschutz und die Rechte von Betroffenen.

Details und Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gesetz-opferschutz-beauftragte-nrw-100.html

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