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Betroffene eines rassistischen Brandanschlags in Köln wenden sich nach 23 Jahren an Stadt und Öffentlichkeit

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Presseinformation der Opferberatung Rheinland und des Rom e.V. vom 31.08.2017

Bei einem Brandanschlag auf eine städtische Notunterkunft in Köln-Gremberg im Januar 1994 wurden acht Roma teilweise lebensgefährlich verletzt, zwei Personen starben an den Folgen ihrer erlittenen Brandverletzungen. Die Verletzten kritisieren, dass sie bis heute nicht als Betroffene rassistischer Gewalt wahrgenommen werden und möchten gleichzeitig daran erinnern, dass rassistische Gewalt nach wie vor stattfindet. „Der Brandanschlag von damals darf nicht in Vergessenheit geraten. Auch als Mahnung, da solche rassistischen Taten auch heute passieren“, so Dragan J., Vater der damals 11-jährigen Tochter, die nach dem Brandanschlag an ihren Verletzungen starb.

Am 26 Januar 1994 wurde in der Notunterkunft, in der zwei Roma-Familien sowie Deutsche lebten, an mehreren Stellen Feuer gelegt. Schon einen Tag nach der Tat erklärte die Polizei, dass sie zwar von Brandstiftung ausgehe, es aber keine Hinweise auf eine „fremdenfeindliche“ Straftat gäbe. Diese Festlegung, die aufgrund verschiedener rassistischer Äußerungen durch Anwohner vor und nach der Tat fragwürdig erscheint, hatte der Rom e.V. bereits am 10.02.1994 kritisiert. Im weiteren Verlauf wurden augenscheinlich eklatante Ermittlungsfehler gemacht: So wurde mögliches Beweismaterial bei Aufräumarbeiten direkt am Tag nach der Tat entfernt und damit eine ausführliche Spurensicherung unmöglich gemacht. Darüber hinaus gab es große Sicherheitsmängel in der städtischen Unterkunft, u.a. gab es dort keinen Feuerlöscher und in der Tatnacht war die Feuerwehrzufahrt verriegelt.

Direkt nach dem Anschlag hat der Rom e. V., laut eigener Aktenlage, ein Jahr lang intensiv versucht unter Hinweis auf diese Ungereimtheiten mit der Familie gemeinsam gegen die mangelnde Aufklärungsbereitschaft und gegen die unglaubliche Ignoranz von Seiten der Verantwortlichen anzukämpfen. Das Leid der Betroffenen interessierte niemanden, vielmehr gab es Versuche sie noch zusätzlich zu diskreditieren, indem man sie selbst für das schreckliche Ereignis verantwortlich machen wollte. Diese Haltung den Roma gegenüber ist bis heute vorhanden. Ihre Rechte werden nicht ernst genommen.

So erhielt Familie J., zwei Tage nachdem ihre elfjährige Tochter an ihren erlittenen Brandverletzungen verstarb, von der Ausländerbehörde die Aufforderung, die Bundesrepublik sofort zu verlassen. Die Familienmitglieder, welche als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen, sind bis heute nicht ausgereist und wurden nicht abgeschoben. Sie haben aber nach wie vor nur eine Duldung, die sie alle drei Monate verlängern müssen.

Dazu Johannes Gleitz von der Opferberatung Rheinland: „Wir finden es skandalös und nicht nachvollziehbar, dass die Familie nicht spätestens nach der Tat einen dauerhaften Aufenthalt erhalten hat, um die Folgen in zumindest einer aufenthaltsrechtlichen Sicherheit bewältigen zu können. Dass sie 23 Jahre danach immer noch geduldet ist, macht uns sprachlos. Als Ausdruck von Solidarität und Anerkennung fordern wir daher ein dauerhaftes Bleiberecht für die Familie. Hierdurch könnte sie auch das Grab ihrer verstorbenen Tochter besuchen, welches sich in Serbien befindet. Aufgrund der Duldung war den Familienmitgliedern der Besuch seit 23 Jahren nicht möglich.“

Die Betroffenen wünschen sich daher Anerkennung von Seiten der Stadt und der Öffentlichkeit.