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Stellungnahme der OBR im Rahmen der Anhörung am 1. Oktober 2020 im Landtag NRW

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Stellungnahme der OBR im Rahmen der Anhörung am 1. Oktober 2020 im Landtag NRW
Am 1. Oktober 2020 fand im Düsseldorfer Landtag eine gemeinsame Anhörung von Sachverständigen statt. Grundlage dessen waren die Anträge der Fraktion der SPD „Fit für Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus verstärken“ und „NRW braucht einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ sowie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ein Gesamtkonzept gegen Rassismus und Rechtsterrorismus jetzt – für eine Einwanderungsgesellschaft ohne Diskriminierung und Hetze“. Auch die OBR wurde in diesem Rahmen aufgefordert, als Sachverständige an der Anhörung teilzunehmen und eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme einzureichen.

Die schriftliche Stellungnahme der OBR bezieht sich maßgeblich auf die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen, um den Schutz von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie die gesellschaftspolitische Solidarität mit Betroffenen in NRW deutlich zu erhöhen. Diesbezüglich beinhaltet der Forderungskatalog den Erhalt und Ausbau der spezialisierten Beratungsstellen sowie den Ausbau der Unterstützung von Betroffenen und deren sozialem Umfeld sowie eines wirksamen Opferschutzes.

Ein zentrales Anliegen der OBR ist zudem die Verbesserung staatlicher Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern, welchen eine stärkere Einbeziehung der Betroffenenperspektiven zugrunde liegen muss. Nicht zuletzt liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Forderung nach einem dauerhaften Bleiberecht für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.


Die vollständige Stellungnahme kann im folgenden Link eingesehen werden.