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Glossareintrag

Antidiskriminierung

Mit Antidiskriminierung verbindet sich ein aktives Eintreten gegen Diskriminierung, sei sie direkter oder indirekter Art. Die Spannweite von Aktivitäten reicht hierbei von der gezielten Beratung und Unterstützung von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen und der Dokumentation von Diskriminierungsfällen über öffentlichkeitswirksame Kampagnen für Vielfalt und gleiche Rechte bis hin zu Gesetzen mit einklagbaren Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung. Ein wichtiges Ziel von Antidiskriminierungsarbeit ist die Sicherung fundamentaler Menschenrechte.

Antisemitismus

Der Begriff wurde Ende des 19. Jhs. von deutschen Antisemiten geprägt, die ihre Feindschaft gegenüber Juden damit - in Abgrenzung zu religiös motivierten Antipathien - pseudo-wissenschaftlich und rassistisch zu legitimieren versuchten. »Im modernen Sprachgebrauch« - so der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz - meint der Begriff »die Gesamtheit judenfeindlicher Äußerungen, Tendenzen, Ressentiments, Haltungen und Handlungen unabhängig von ihren religiösen, rassistischen, sozialen oder sonstigen Motiven.«

Antiziganismus

Der Begriff findet in den letzten Jahren stärkere Verbreitung, um Feindschaft gegen Sinti und Roma zu bezeichnen. So formuliert die Gesellschaft für Antiziganismusforschung: »Antiziganismus (von tsigane = Zigeuner) ist die feindliche Haltung gegenüber den ›Zigeunern‹, die von inneren Vorbehalten über offene Ablehnung, Ausgrenzung und Vertreibung bis zu Tötung und massenhafter Vernichtung reicht. Diese Haltung zeigt sich ebenso in der Diskriminierung und Dämonisierung der Minderheit wie in der Verklärung des ›lustigen Zigeunerlebens‹.«

Ausländer

Der Begriff des Ausländers bzw. der Ausländerin bezeichnet in Deutschland lebende Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Er wird häufig verwendet im Rahmen gesetzlicher Regelungen (z. B. Staatsanghörigkeit, Ein- und Ausreise, Aufenthalt) und in Bevölkerungsstatistiken. Als juristischer Begriff verweist er auf einen Status eingeschränkter Rechte: Wer nicht den deutschen Pass besitzt, ist in wesentlichen Lebensbereichen nicht gleichgestellt. Ausgrenzung setzt insofern rechtlich bei der Frage der Staatsbürgerschaft an. Zur Bezeichnung von Anfeindungen gegenüber den/die Anderen ist der Begriff der Ausländerfeindlichkeit allerdings ungeeignet, weil eine fremde Staatsangehörigkeit nicht das Merkmal ist, an dem sich negative Einstellungen und Gewalt festmachen: So sind weiße US-Amerikaner weniger von diesen Anfeindungen betroffen als schwarze Deutsche.

Autonome Nationalisten

Autonome Nationalisten (AN) nennen sich zumeist junge Neonazis aus dem Umfeld der sog. »freien Kameradschaften«, die bewusst Symbole, Sprache, Bekleidungsstile und Aktionsformen der politisch linken autonomen Szene kopieren. Sie geben sich antikapitalistisch, jugendkulturell modern und militant und treten bei Demonstrationen weitgehend geschlossen in einheitlicher schwarzer Kleidung (Windbreaker mit Kapuzze, Kapuzzenpullover, Baseball-Kappen, Sonnenbrille etc.) auf, manchmal auch mit anderem, eher »links« konnotierten Outfit (z. B. sog. Palästinensertuch). »Nationaler Sozialismus«, »Frei, sozial und national« oder »Autonom, militant, Nationaler Widerstand«, so lauten die Parolen der aktivistischen Gruppen, deren ideologische Ziele mit Freiheit und Autonomie nichts zu tun haben. Autonome Nationalisten haben den Anspruch, die »wahre nationalsozialistische Revolution« auf die Straße zu tragen.

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