Berufungsverfahren im sog. Flohmarkt-Prozess

Vor dem Wuppertaler Landgericht hat am 2. Dezember 2013 der Berufungsprozess wegen des Naziüberfalls auf Flohmarktbesucher_innen in Wuppertal-Vohwinkel begonnen. Am 15. März 2013 waren die angeklagten vier Neonazis Matthias Drewer, Rene Heuke, Michele Dasberg und Mike Dasberg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Wuppertal zu Haftstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die vier Angeklagten am 25. September 2011 an einem brutalen Überfall auf eine Gruppe linker Flohmarktbesucher_innen beteiligt waren. Sowohl die Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft (die für ein höheres Strafmaß plädiert) hatten anschließend Berufung eingelegt. Insgesamt sieht das Berufungsverfahren sechs Prozesstage im Dezember vor (02., 05., 09., 13., 16. und 20.12.2013, jeweils um 9:15 Uhr). Zu Beginn des Berufungsverfahrens erinnert die Antifaschistische Initiative Wuppertal in einer Presseinformation an den damaligen Überfall, das Umfeld der Täter_innen und die polizeilichen Ermittlungsdefizite.